Wie schütze ich meine Erfindung oder Idee
wirklich sicher?
Sie haben eine einmalige Idee? Oder Sie haben eine noch nie da gewesene Erfindung gemacht? Und ein Unternehmen interessiert sich schon dafür? Herzlichen Glückwunsch — Sie sind auf dem Weg zum Erfolg! Doch Vorsicht: Gehen Sie auf Nummer sicher, damit von Anfang an alles den richtigen Weg geht. Es könnte nämlich die Gefahr bestehen, dass Ihre Idee oder Erfindung vorzeitig an die Öffentlichkeit gerät und Sie sie dann nicht mehr an Ihren Interessenten verkaufen können.
Andererseits möchte aber auch das Unternehmen sicher gehen, dass Sie Ihre Idee nicht einer anderen Firma zum Kauf anbieten. Die Lösung für beide Seiten: Schließen Sie als Erstes eine Geheimhaltungsvereinbarung. Dieser Vertrag dient der Vorbereitung z. B. eines Kaufvertrags und sichert einer Person oder einem Unternehmen, dass die zu übermittelnden Informationen nicht an Dritte weitergegeben und absolut vertraulich behandelt werden. Beide Seiten wollen eine langfristige, für beide Seiten fruchtbare Zusammenarbeit aufbauen. Dabei geht es um Rechte, um Pflichten und auch um Geld. Da ist es gut, die Geheimhaltung von Anfang an zu regeln. Diese Vereinbarung schafft Sicherheit und Vertrauen.
Doch was muss alles in einer solchen Vereinbarung stehen? Und wie ist die Lage, wenn es später doch nicht zu einem Verwertungsvertrag über die Idee oder Erfindung kommt? Was passiert dann mit den ausgetauschten Unterlagen und Daten? Welche Rechte und Pflichten Erfinder und Interessenten haben, zeigt jetzt eine spezielle Veröffentlichung aus der bewährten Mustervertrags-Reihe des Bonner Fachverlags interna.
Mustervereinbarung zur Vorbereitung erfolgreicher Zusammenarbeit
Kernstück ist dabei eine komplette Mustervereinbarung auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung, die alle relevanten Punkte enthält. Doch der Fachverlag liefert nicht bloß den nackten Text für eine Geheimhaltungsvereinbarung. Deren Schlüsselbegriffe und
-passagen sind mit ausführlichen, leicht verständlichen Erläuterungen versehen; das Ziel dabei: Der Erfinder wie auch der Interessent sollen die Vorbereitungen für ihre Zusammenarbeit realistisch und in Ruhe angehen können. Dazu bekommen beide Seiten hier rechtssichere, praxisbewährte und geldwerte Tipps zu allen wichtigen Punkten — wertvolle Informationen, leicht verständlich aufbereitet.
Diese Mustervereinbarung erscheint übrigens im Digitaldruck; dies gewährleistet die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und damit stets die optimale Aktualität und Rechtssicherheit.